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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Musikdownload zum Eigengebrauch



Cyberlink
05.01.2007, 22:32
Ich bin heute per Zufall auf einen Artikel in einem sehr populären und einflussreichen Schweizer Ratgebermagazin gestossen zum Thema Download von Musik zum Eigengebrauch.

Ich war bis heute der Meinung, dass Downloads von Medien aus illegalen Tauschbörsen oder von Webseiten auch in der Schweiz als illegal gelten wurde aber eines Besseren belehrt:


Ist der Download von Musik aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Nach einhelliger Meinung der Urheberrechtsexperten ist das Herunterladen von Songs zum Eigengebrauch völlig legal. Das gilt selbst dann, wenn es sich beim Anbieter um eine verbotene Tauschbörse, ein so genanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P-Netzwerk) wie zum Beispiel Kazaa oder Freenet handelt. Auch mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz soll das so bleiben (siehe nachfolgende Box «Revision des Urheberrechts»). Aber aufgepasst: Bei gewissen Tauschbörsen wie etwa Bittorrent ist es nicht möglich, Songs herunterzuladen, ohne gleichzeitig Musikstücke anzubieten.


Revision des Urheberrechts: Download soll legal bleiben
Im vergangenen März hat der Bundesrat beschlossen, zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu ratifizieren und das Urheberrecht anzupassen. Im Zentrum dieser Teilrevision stehen Massnahmen gegen die Piraterie - insbesondere ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren auf CDs und DVDs zu umgehen. Das Herunterladen von Musik zum persönlichen Gebrauch soll hingegen nach wie vor zulässig sein - auch bei illegalen Internetangeboten. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ist mit den Vorschlägen des Bundesrats weitgehend einverstanden. Nun muss die kleine Kammer darüber debattieren.

Den kompletten Artikel gibt es hier zum Nachlesen (http://www.beobachter.ch/artikel.asp?AssetID=10943).

Wie ist das bei euch in Deutschland und Österreich geregelt?

Zarkark
06.01.2007, 02:15
In Deutschland gilt die folgende Regelung:
(Kurzes Googlen ergibt diese Seite (http://computer.aol.de/Ratgeber-MP3Sound/Darf-ich-Musik-Internet-herunterladen-648915-3.html), dort heißt es: )


Im Gesetz heißt es: "Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten". Musiktauschbörsen wie zum Beispiel KaZaA, wo Musik kostenlos angeboten wird, sind eine solche offensichtlich illegale Quelle. Der Download von den meisten Tauschbörsen ist damit rechtswidrig. Auch der Upload bzw. das Bereithalten für andere Nutzer ist klar illegal.

Mit der Neufassung des Gesetzes muss für angebotene Dateien im Internet vom Anbieter die Lizenz für die Distribution im Internet erworben werden. Faktisch ist damit jetzt in jedem Falle die Nutzung von Tauschbörsen illegal, wenn man Dateien hoch- oder herunterlädt, die hierfür nicht freigegeben wurden. Wobei die Frage offen bleiben wird, ob sich die zahlreichen Nutzer der populären Tauschbörsen von diesen Regelungen abschrecken lassen.

Eine öffentliche Sendung von urheberrechtlich geschütztem
Material (Musik, Hörbücher, Videos etc.) war übrigens auch
vor dem neu an die Wünsche der Industrie angepaßten Gesetz
nicht zulässig - steht bereits auf dem Label jeder Schallplatte.
Dieses 'Senderecht' muß man per entsprechender Lizenz(abgaben)
erwerben - entsprechend gilt das logisch 'erweitert' auch für
das Uploaden/Streamen solchen Materials.

Obwohl das Recht auf Privatkopie per se weiterhin besteht,
ist verboten eine Kopie von Material herzustellen, welches
'technisch wirksam geschützt' ist, indem dieser Kopier-
schutz umgangen wird. (habe jetzt nicht den genauen Gesetzes-
text) - stellt sich die Frage: was ist 'technisch wirksam' -
und in Folge wozu gibt es Redbook-Standard etc. wenn absichtlich
'kaputte' CDs auf den Markt gebracht werden können, oder
sogar solche, die die Funktionsfähigkeit/Sicherheit des
Kundencomputers kompromittieren (Stichwort: Rootkit von Sony).


Frage ergibt sich:
Man zahlt Gema-Gebühren auf Medien, zB. Cassetten, CD-Rohlinge -
also eine vor Jahrzehnten eingeführte 'Pauschalvergütung' eben
genau für den Privatgebrauch/-Kopie - wieso eine Pauschalvergütung,
wenn man eben nicht alles (für Privatgebrauch) kopieren darf?

Lange Rede kurzer Sinn: Der Kunde soll jede Menge CDs kaufen,
aber sie nicht mehr (in Unmengen) kopieren - speziell da im
Gegensatz zu früher (Platte/Radio auf Tape bzw. Tape auf Tape)
auch die 100ste Kopie immer noch die gleiche Qualität hat.
Dadurch wird das (immer noch im Gesetz stehende) Recht auf
Privatkopie zu Gunsten der Industrie ausgehebelt.
(Hier noch ein Link zur Novelle des Urheberrechts (http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2401))

Wer seine Kunden pauschal kriminalisiert hat sie nicht verdient -
ist meine Meinung zu dem Thema, dementsprechend betreibe ich
Konsumverzicht; sprich - wenn überhaupt - kaufe nur noch (alte)
CDs auf denen sich kein Kopierverhinderungsmechanismus* befindet, da
letzerer mich im Zweifelsfall zum Kriminellen macht. :sick:

Desweiteren stellt sich die Frage: Was soll ein Gesetz, dessen
Durchsetzbarkeit (aktuell) nicht wirklich realistisch ist - Grundlage
für weitere Forderung nach noch mehr Überwachung des Einzelnen...? :sick:

* IMHO richtiger technisch-beschreibender Terminus, 'Kopierschutz'
ist 'Neusprech' [Orwell - 1984], da die Wortbedeutung vorgibt 'die
Kopie schützen', also möglich zu machen anstatt zu verhindern, somit
das genaue Gegenteil - siehe auch 'Gewinnwarnung' oder 'Raubkopierer'

Auf dieser Seite (http://www.kopien-brauchen-originale.de/) gibt's noch ein kleines 'Wissensspiel' zum Thema Urheberrecht (http://www.kopien-brauchen-originale.de/web/media/wissensspiel/wissensspiel.html)
sowie eine FAQ-Sammlung (http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq).