Cyberlink
05.01.2007, 22:32
Ich bin heute per Zufall auf einen Artikel in einem sehr populären und einflussreichen Schweizer Ratgebermagazin gestossen zum Thema Download von Musik zum Eigengebrauch.
Ich war bis heute der Meinung, dass Downloads von Medien aus illegalen Tauschbörsen oder von Webseiten auch in der Schweiz als illegal gelten wurde aber eines Besseren belehrt:
Ist der Download von Musik aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Nach einhelliger Meinung der Urheberrechtsexperten ist das Herunterladen von Songs zum Eigengebrauch völlig legal. Das gilt selbst dann, wenn es sich beim Anbieter um eine verbotene Tauschbörse, ein so genanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P-Netzwerk) wie zum Beispiel Kazaa oder Freenet handelt. Auch mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz soll das so bleiben (siehe nachfolgende Box «Revision des Urheberrechts»). Aber aufgepasst: Bei gewissen Tauschbörsen wie etwa Bittorrent ist es nicht möglich, Songs herunterzuladen, ohne gleichzeitig Musikstücke anzubieten.
Revision des Urheberrechts: Download soll legal bleiben
Im vergangenen März hat der Bundesrat beschlossen, zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu ratifizieren und das Urheberrecht anzupassen. Im Zentrum dieser Teilrevision stehen Massnahmen gegen die Piraterie - insbesondere ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren auf CDs und DVDs zu umgehen. Das Herunterladen von Musik zum persönlichen Gebrauch soll hingegen nach wie vor zulässig sein - auch bei illegalen Internetangeboten. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ist mit den Vorschlägen des Bundesrats weitgehend einverstanden. Nun muss die kleine Kammer darüber debattieren.
Den kompletten Artikel gibt es hier zum Nachlesen (http://www.beobachter.ch/artikel.asp?AssetID=10943).
Wie ist das bei euch in Deutschland und Österreich geregelt?
Ich war bis heute der Meinung, dass Downloads von Medien aus illegalen Tauschbörsen oder von Webseiten auch in der Schweiz als illegal gelten wurde aber eines Besseren belehrt:
Ist der Download von Musik aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Nach einhelliger Meinung der Urheberrechtsexperten ist das Herunterladen von Songs zum Eigengebrauch völlig legal. Das gilt selbst dann, wenn es sich beim Anbieter um eine verbotene Tauschbörse, ein so genanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P-Netzwerk) wie zum Beispiel Kazaa oder Freenet handelt. Auch mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz soll das so bleiben (siehe nachfolgende Box «Revision des Urheberrechts»). Aber aufgepasst: Bei gewissen Tauschbörsen wie etwa Bittorrent ist es nicht möglich, Songs herunterzuladen, ohne gleichzeitig Musikstücke anzubieten.
Revision des Urheberrechts: Download soll legal bleiben
Im vergangenen März hat der Bundesrat beschlossen, zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu ratifizieren und das Urheberrecht anzupassen. Im Zentrum dieser Teilrevision stehen Massnahmen gegen die Piraterie - insbesondere ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren auf CDs und DVDs zu umgehen. Das Herunterladen von Musik zum persönlichen Gebrauch soll hingegen nach wie vor zulässig sein - auch bei illegalen Internetangeboten. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ist mit den Vorschlägen des Bundesrats weitgehend einverstanden. Nun muss die kleine Kammer darüber debattieren.
Den kompletten Artikel gibt es hier zum Nachlesen (http://www.beobachter.ch/artikel.asp?AssetID=10943).
Wie ist das bei euch in Deutschland und Österreich geregelt?